Im neuen Jahr ändert sich Einiges für Lebensmittelproduzenten, denn zum Schutz der Verbraucher wurden verschiedene EU-Gesetze verabschiedet. Hier erfolgt eine Übersicht über die wichtigsten neuen Regelungen.
Unlautere Werbung verboten
Im November 2011 veröffentlichte ich einen Artikel über die größten Lebensmittellügen in Deutschland. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Jahre lang verschiedene gesundheitsbezogene Produktaussagen genauer unter die Lupe genommen. Hierzu zählen Werbeversprechen wie „Probiotischer Joghurt, der gesund hält“ oder „Fette, die bei Kindern die Denkfähigkeit und Konzentration steigern.“ Derartige Zusagen wird es auf Verpackungen künftig nicht mehr geben. Etwa 80 Prozent der überprüften Behauptungen sind bei der Behörde durchgefallen, da sie nicht nachgewiesen werden konnten. Jetzt erstellt die EU-Kommission eine rechtlich verbindliche Liste mit zulässigen Werbesprüchen. Weitere Informationen gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Einheitliche Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel
Seit dem 1. Januar müssen glutenfreie Lebensmittel innerhalb der EU einheitlich gekennzeichnet sein. Die Aufschrift „mit sehr niedrigem Glutengehalt“ dürfen dann nur Produkte tragen, die maximal 100 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel aufweisen. Als „glutenfrei“ können Nahrungsmittel bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Gluten ist ein Allergen, das in vielen Getreiden vorkommt, etwa in Weizen und Roggen, aber auch in Hafer, Dinkel und Gerste.
Lebensmittel für Diabetiker verschwinden vom Markt
Spezielle Nahrungsmittel für Diabetiker wie Schokolade, Fruchtaufstriche oder Cappucino wird es in Zukunft nicht mehr geben. Untersuchungen zufolge ist es erwiesen, dass sie überflüssig sind und unter Umständen sogar schaden können. Lebensmittel mit dem Aufdruck „zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus“ dürfen nur noch bis zum 9. Oktober 2012 in den Handel gebracht werden.
Einführung eines EU-Gemeinschaftslogos
Alle verpackten Bio-Lebensmittel müssen spätestens ab dem Sommer diesen Jahres das neue EU-Gemeinschaftslogo tragen. Hersteller sind hierbei verpflichtet, auch die Ökokontrollstelle anzugeben. Die europaweit einheitliche Regelung sorgt für mehr Transparenz bei der Klassifizierung von Bio-Produkten, den nun kann jeder Reisende überall in Europa erkennen, ob es sich um ein echtes Bio-Produkt handelt. Bisher verwendete Siegel wie das deutsche Biosiegel, Demeter oder Bioland können zukünftig gemeinsam mit dem Europäischen Logo verwendet werden.
Hallo Frau Nierada,
ist es richtig das bei der Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel noch 20 mg Gluten je kg enthalten sein dürfen?
Nach meinem Kenntnisstand sind für Personen die eine entsprechende Unverträglichkeit haben schon Spuren von Gluten problematisch.
Die Quelle dieser Information würde mich interessieren.
Hallo Herr Hoppe,
vielen Dank für Ihre Frage!
Laut EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 41/2009 der Kommission vom 20.01.2009) ist es in der Tat so, dass Lebensmittel, die max. 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten, mit “glutenfrei” beworben werden dürfen. Das entsprechende Dokument finden Sie über folgenden Link: http://goo.gl/VO1J7.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wert auf Studien beruht. Personen, die unter Glutenunverträglichkeit leiden, dürfte diese Menge also nichts ausmachen.
Mehr Informationen erhalten Sie auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%B6liakie) unter „EU-Verordnung“.